AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Essbar-Neuhauß

Catering- und Partyserviceleistungen


§ 1 – Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der Essbar-Neuhauß gelten nur für deren Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und Partyserviceleistungen, d.h. ausschließlich in Hinblick auf die Lieferung von Getränken und Speisen, die Anmietung bzw. den Verleih von Partyzubehör, sonstige Partyservice- und/oder Partypersonaldienstleistungen und die Vermittlung eines Warenbezuges bzw. der Dienstleistungen von Drittanbietern.

1.2 Die nachstehenden AGB der Essbar-Neuhauß sind im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, öffentlich –rechtlichen Sondervermögen und natürlichen Personen anwendbar.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt die Essbar-Neuhauß nicht an, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4 Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind vorrangig die individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen, ergänzt um die Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der Essbar-Neuhauß und die gesetzlichen Vorschriften, maßgeblich.


§ 2 – Vertragsgegenstand
2.1.1 Bei den im Rahmen unserer Webseite, sonstiger Internetseiten, Presseveröffentlichung, sonstiger Druckerzeugnisse und/oder Werbematerialien beschriebenen Produkten und Partyserviceleistungen der Essbar-Neuhauß und den ausgewiesenen Preisen, werden allgemeine Qualitätskriterien mittlerer Art und Güte und eine für Events allgemein übliche Durchschnittsgesamtportionsmenge je Veranstaltungsteilnehmer zugrunde gelegt, die von der Essbar-Neuhauß nach billigem Ermessen je Buchung jeweils festgelegt wird.

2.1.2 Erhöhte Qualitätsanforderungen oder erhöhte Speisemengenerfordernisse je Veranstaltungsteilnehmer hat der Interessent in seiner Buchungsanfrage anzugeben. Die Preise werden jeweils einzelvertraglich entsprechend der Anforderungen des Interessenten gesondert vereinbart. Die vorgenannten Veröffentlichungen stellen eine Offerte der Essbar-Neuhauß an Interessenten dar, ihr ein Angebot auf Abschluss eines Catering- / Partyservicevertrages zu unterbreiten.

2.1.3.1 Mit Zahlung des vertraglich vereinbarten Bruttoentgeltes ist grundsätzlich die Überlassung aller vom Auftraggeber gebuchten und von der Essbar-Neuhauß zur Verfügung gestellten Ausstattungsartikel, wie z.B. Küchengeräte, Gläser, Geschirr, Besteck, sonstiges Equipment, nur für den Veranstaltungszeitraum und die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten abgegolten.
Bei derartigen Ausstattungsartikeln handelt sich um gebrauchtes Equipment altersgemäßen Zustandes.

2.1.3.2 Ausstattungsartikel dürfen von dem Auftraggeber nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt werden.

2.1.3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Essbar-Neuhauß Beschädigungen oder den Verlust von Ausstattungsartikeln der Essbar-Neuhauß unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Bruttowiederbeschaffungswert beschädigter oder fehlende Ausstattungsartikel zu erstatten.

2.1.3.4 Grundsätzlich werden von der Essbar-Neuhauß gebuchte Ausstattungsartikel ordnungsgemäß chargenspezifisch verpackt an den Veranstaltungsort angeliefert. Die Entpackung und Aufstellung ist – sofern nicht eine entsprechend entgeltlich Zusatzleistung mit der Essbar-Neuhauß vereinbart ist – ausschließlich Sache des Auftraggebers.

2.1.3.5 Die Ausstattungsartikel müssen vom Auftraggeber zur Abholung am vereinbarten Abholtag in Artikelchargen geordnet bereitgestellt werden. Das Equipment und Geschirr ist von Speiseresten befreit bereitzustellen.

2.1.3.6 Bei nicht ordnungsgemäßer Zusammenstellung der Artikel werden erforderliche Aufräum- bzw. Verpackungsarbeiten mit einem Stundensatz von netto 20 €, zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe / je Mitarbeiter der Essbar-Neuhauß in Rechnung gestellt.

2.1.3.7 Die Kosten für die Endreinigung übernimmt die Essbar-Neuhauß. Diese sind mit der Zahlung der vereinbarten Bruttoentgelte abgegolten.

2.1.4 Die in den vorgenannten Veröffentlichungen genannten Preise sind Nettoabholpreise und nicht verbindlich.

2.1.4 Die Kosten für eine Anlieferung sind vom Kunden zu tragen.

2.1.5 Bruch- und Schwundmengen werden separat berechnet und können inhärenterweise nicht Teil der Entgelte sein, da Sie erst während des Events entstehen.

2.1.6 Die Gesamtentgelte sind stets zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die Höhe des Gesamtentgeltes ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag und – bei Entstehen von Bruch- und Schwundmengen – aus der Rechnung der Essbar-Neuhauß.

2.1.7 Bis zur Erfüllung aller, gleich aus welchem Rechtsgrunde bestehender Zahlungsansprüche der Essbar-Neuhauß durch den Auftraggeber behält sich die Essbar-Neuhauß das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ausdrücklich vor.

2.2.1 Die Essbar-Neuhauß weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit und sofern die Essbar-Neuhauß im Rahmen ihrer Produktpräsentation mehrgängige Buffets offeriert oder die Ausrichtung eines Buffets Vertragsgegenstand ist, grundsätzlich die Anzahl der je Buffetgang gelieferten Essensportionen nicht der jeweiligen Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entspricht, sondern von der Essbar-Neuhauß nach billigem Ermessen – in Hinblick auf eine angemessene Gesamtverzehrmenge pro Person – festgelegt wird.

2.2.2 Soweit und sofern der Auftraggeber den Wunsch hat, dass bei jedem Buffetgang bzw. Gericht eines Buffets die Anzahl der Portionen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen soll, hat er dies im Rahmen seiner Buchung ausdrücklich anzumerken. Eine derartige Leistungsänderung erhöht den Buffetpreis/Person, der von den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages vorher schriftlich festzulegen ist.

2.2.3 Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung der Essbar-Neuhauß, die – unter Festlegung eines Aufbauentgeltes – stets von den Vertragsparteien gesondert vertraglich vereinbart werden muss.

2.4 Der Mindestbestellwert beträgt netto 180 €. Sonderregelungen sind möglich.

2.5 Die angegebenen Preise für Cateringleistungen sind stets für Veranstaltungen von mindestens 20 Personen kalkuliert. Bei Veranstaltungen mit einer geringeren Personenzahl ist der Preis stets zwischen der Essbar-Neuhauß und dem Kunden gesondert schriftlich zu vereinbaren.

§ 3 – Abschluss des Catering -/Partyservicevertrages

Stornierung
3.1 Durch die nach Prüfung und Auswahl der Produkt- und Leistungspalette erfolgende schriftliche, mündliche oder fernmündliche Buchung des Interessenten bietet dieser der Essbar-Neuhauß den Abschluss eines Catering- bzw. Partyservicevertrages rechtsverbindlich an.

3.2 Der Catering/Partyservicevertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Interessenten durch die Essbar-Neuhauß zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich nach Zugang der Buchung schriftlich, oder per Mail, lediglich in Eilfällen mündlich oder fernmündlich und beinhaltet konkret die von der Essbar-Neuhauß vertraglich zu erbringenden Leistungen, die Nettopreise und die sonstigen Vertragskonditionen, soweit diese von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Essbar-Neuhauß abweichen.

3.3 Soweit und sofern das Buchungsangebot des Interessenten Inhalte umfasst, die von der Essbar-Neuhauß nicht akzeptiert werden, wird die Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung der Essbar-Neuhauß vom Inhalt der Buchung abweichen. In diesem Falle liegt eine Ablehnung des Buchungsangebotes des Interessenten und neues Vertragsangebot der Essbar-Neuhauß vor, an das sie nur für die Dauer von 3 Werktagen ab Zugang der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung bei dem Interessenten gebunden ist. Nur innerhalb dieser Frist kann und muss der Interessent das neue Angebot schriftlich, per Mail, Fax oder konkludent, durch die Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes, einschließlich MwSt., annehmen. Erfolgt keine Annahme des Interessenten liegt kein Vertragsverhältnis vor.

3.4 Der Auftraggeber (AG) ist – vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen und der Zahlung der vereinbarten Schadensersatzpauschal – jederzeit berechtigt von dem mit der Essbar-Neuhauß geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

3.5 Erfolgt ein Rücktritt des AG von dem mit der Essbar-Neuhauß abgeschlossenen Vertrages 20 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Essbar-Neuhauß zu vertreten ist – der Essbar-Neuhauß pauschal 5 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.

3.6 Tritt der AG von dem mit der Essbar-Neuhauß abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraum von 19 Tagen – 14 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Essbar-Neuhauß zu vertreten ist – der Essbar-Neuhauß pauschal 20 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.

3.7 Ein Rücktritt des AG von dem mit der Essbar-Neuhauß abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraum von 13 Tagen – 7 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Essbar-Neuhauß zu vertreten ist – der Essbar-Neuhauß pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.

3.8 Erfolgt der Rücktritt des AG von dem mit der Essbar-Neuhauß abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraum von 6 Tagen – 2 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Essbar-Neuhauß zu vertreten ist – der Essbar-Neuhauß pauschal 75 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.

3.9 Bei Rücktritt des AG von dem mit der Essbar-Neuhauß abgeschlossenen Vertrag am Tage des Liefertermins, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Essbar-Neuhauß zu vertreten ist – der Essbar-Neuhauß pauschal 100 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.

3.10 Der Essbar-Neuhauß bleibt vorbehalten, anstelle der vorstehenden Pauschalbeträge dem Auftraggeber den ihr durch den Rücktritt entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn geltend zu machen und gegen Nachweis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

3.11 Der Rücktritt ist von dem AG stets schriftlich zu erklären.

3.12 Soweit und sofern die Essbar-Neuhauß Verträge mit Dritten, z.B. Künstlern, Zeltaufstellern, DJ´s etc. lediglich vermittelt, richten sich die für den Auftraggeber maßgeblichen Rücktrittsregelungen ausschließlich nach dem von ihm mit diesen Dritten abgeschlossenen Verträgen.


§ 4 – Lieferung
4.1 Für die Lieferung innerhalb Münchens berechnet die Essbar-Neuhauß – sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird – wir eine Lieferpauschale /Abholung von netto 20.00 € pro Anfahrt. Lieferungen außerhalb München nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt bis zur ersten Tür. Sollte uns ein erhöhter Mehraufwand bedingt durch erschwerten Zugang sowie erschwerte Aufbau- / Abbauortsverhältnisse entstehen, wird ein Entgelt von netto 20 € pro Stunde berechnet.

4.2 Für Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten , am Wochenende und an Orte, die nicht unmittelbar mit dem PKW erreichbar sind, wird ein Preisaufschlag/ je Gericht von der Essbar-Neuhauß erhoben, dessen Höhe im Rahmen des Vertrages schriftlich vereinbart wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Essbar-Neuhauß auf Besonderheiten des Lieferortes ausdrücklich hinzuweisen. Soweit und sofern der Auftraggeber dies unterlässt, ist die Essbar Neuhauß berechtigt, den Preisaufschlag nach billigem Ermessen selbst festzulegen.

4.3 Die Geschäftszeiten der Essbar-Neuhauß sind Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Abholung nach gesonderter Vereinbarung.

4.4 Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zu einem vorher vertraglich vereinbarten Liefertermin.

4.5 Bei dem vertraglich vereinbarten Liefertermin handelt es sich nur dann um einen Fixtermin, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten ist nur der Liefertag verbindlich, nicht jedoch der angekündigte Zeitpunkt (Uhrzeit) der Lieferung, da trotz größter Sorgfalt insbesondere verkehrstechnisch bedingte Zeitverzögerungen unvermeidbar sind. Bei angekündigten Lieferzeitpunkten muss der Auftraggeber eine Überschreitungszeitspanne von mindestens 60 Minuten einkalkulieren.


§ 5 – Zahlung, Zahlungsfälligkeit, Vorkasse
5.1 Der Auftraggeber erhält von der Essbar-Neuhauß stets eine den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Rechnung, die die vertraglich Nettoentgelte und die MwSt. in gesetzlicher Höhe ausweist.

5.2 § 5 Ziff. 5.1 gilt für die Inrechnungstellung von Bruch- und Fehlmengen von Ausstattungsartikeln entsprechend.

5.3 Bei einem Auftragsvolumen über netto 2.500,00 € kann die Essbar-Neuhauß die Durchführung der Lieferung von der Leistung einer Vorauszahlung durch den Auftraggeber in Höhe der Hälfte der Bruttogesamtauftragssumme, zahlbar nach Zugang einer Vorschussrechnung, bis spätestens zum 10 Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin, abhängig machen. Der Vorschuss ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Essbar-Neuhauß zu überweisen. Soweit und sofern keine fristgemäße Vorschusszahlung erfolgt steht der Essbar-Neuhauß das Recht zu von dem Vertrag zurückzutreten.

5.4 Bis zu einem Gesamtauftragsvolumen bis netto 500,00 € ist das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt Zug um Zug gegen Lieferung der vereinbarten Ware und Erbringung der vereinbarten Leistung sowie Übergabe einer Rechnung i.S.v. § 5 Ziff. 5.1 in bar zu zahlen.

5.5 Bei eine Auftragsvolumen über netto 500,00 € ist das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der vereinbarten Ware, Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer Rechnung i.S.v. § 5 Ziff. 5.1, auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Essbar-Neuhauß zu überweisen.

5.6 Soweit und sofern von dem Auftraggeber Vorauszahlungen geleistet wurden, werden diese in der Abschlussrechnung ausgewiesen.

5.7 Für den fristgerechten Zugang von Zahlungen, einschließlich ggf. vereinbarter Abschlags- und/oder Vorschusszahlungen, ist nicht der Zeitpunkt der Absendung des Geldbetrages, sondern dessen Eingang auf dem Bankkonto der Essbar-Neuhauß maßgeblich.

5.8 Soweit und sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, kann die Essbar-Neuhauß mit der zweiten schriftlichen Mahnung als Verwaltungskostenpauschale eine Mahngebühr in Höhe von 15 € erheben. Der Auftraggeber hat anfallende Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an die Essbar-Neuhauß – zusammen mit dem rückständigen Bruttoentgelten – zu entrichten.

§ 6 – Obliegenheiten des Auftraggebers

Gewährleistung Haftung
6.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel unverzüglich zu untersuchen.

6.1.1 Bei der Lieferung von Ware, die einen Sachmangel aufweist und/oder bei schuldhaft fehlerhaften Dienstleistungen der Essbar-Neuhauß stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, wobei sich die Essbar-Neuhauß vorbehält, bei Schäden, die auf angeblich fehlerhafte Dienstleistungen beruhen, den Exculpationsbeweis zu führen.

6.2 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich diese nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber mit der Essbar-Neuhauß vertraglich vereinbart hat, leistet die Essbar-Neuhauß grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt eine zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nochmalige Nachlieferung verlangen oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung).

6.3 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der gelieferten Ware oder mangelhafter Dienstleistungen sind ausgeschlossen, wenn deren Mängel nicht unverzüglich, d.h. binnen einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt und der Essbar-Neuhauß die Möglichkeit zur Nachbesserung, zumutbaren Nacherfüllung bzw. Fehlerbeseitigung – binnen einer angemessenen Frist – eröffnet wird.

6.4 Die Essbar-Neuhauß erbringt ihre Leistungen grundsätzlich mit eigenen Angestellten. Sie ist jedoch jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und/ oder Sublieferanten nach eigenem billigem Ermessen einzuschalten.

6.5 Die Haftung der Essbar-Neuhauß wird durch die Einschaltung von Subunternehmer und Sublieferanten nicht berührt. Sie haftet für die Leistungen ihrer Subunternehmer und Sublieferanten ebenso wie für ihre Eigenleistungen, soweit und sofern im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen keine anderweitige Regelung getroffen wird.

6.6 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird die Haftung der Essbar Neuhauß für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Auf Ziff. 6.9 wird verwiesen.

6.7.1 Soweit die Essbar-Neuhauß aufgrund einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schaden dennoch haftet, wird – gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen -die Haftung der Höhe nach auf die Höhe der Nettoauftragssumme begrenzt.

6.7.2 Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen keine Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinn, Folgeschäden und/oder sonstiger mittelbarer Schäden zu, soweit und sofern die vorgenannten Auftraggeber nicht bei Vertragsschluss die Essbar-Neuhauß schriftlich darauf hinweisen, dass diesbezüglich eine erhöhte Eintrittwahrscheinlichkeit besteht und auftraggeberseits darauf bestanden wird, dass die Essbar-Neuhauß hierfür einzustehen hat.

6.8 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung der Essbar-Neuhauß bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen der Essbar-Neuhauß oder deren Erfüllungsgehilfen auf einen Betrag in Höhe der von der Betriebshaftpflichtversicherung der Essbar-Neuhauß insoweit gewährten Deckungssumme. Auf Ziff. 6.9 wird verwiesen.

6.9 Die Haftungsbeschränkungen und- Ausschlüsse gemäß Ziffer 6.6, 6.7 und 6.8 gelten nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Schadensersatzansprüche, die auf ein arglistigen Verhaltens der Essbar-Neuhauß zurückzuführen sind und/oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.10 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit.

6.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche begründete Reklamation unverzüglich mündlich, fernmündlich, per Mail oder schriftlich dem Geschäftsführer der Essbar-Neuhauß oder dem im Rahmen des Vertrages schriftlich benannten Projektleiter der Essbar-Neuhauß mitzuteilen, sodass dieser die Möglichkeit hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Reklamationen gegenüber sonstigen Dritten sind rechtlich unerheblich.

6.12 Die Essbar-Neuhauß unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von durch sie bzw. ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden Dritter. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es der Essbar-Neuhauß möglich, ist den jeweiligen Schaden, aufgrund einer seitens des Auftraggebers gegenüber der Essbar-Neuhauß erfolgten unverzüglich Schadensanzeige, ebenfalls dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

6.13 Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflichten des Auftraggebers hat dieser den sich hieraus ggf. entstehenden Schaden der Essbar-Neuhauß zu ersetzen


§ 7 – Datenverarbeitungsklausel
7.1 Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass die Essbar-Neuhauß die ihr anvertrauten personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch, unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt.

7.2 Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Auftraggebers enthalten.

7.3 Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

7.4 Der Auftraggeber kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner Daten widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei der Essbar-Neuhauß einsehen bzw. über Art und Umfang der gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.


§ 8 – Disclaimer
8.1 Die Homepage der Essbar-Neuhauß weist gelegentlich Links zu anderen Seiten auf.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat, soweit und sofern man sich nicht ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

8.2 Höchstvorsorglich erklärt die Essbar Neuhauß daher zu allen auf ihrer Webseite über Links erreichbaren Seiten und deren Inhalte folgendes:
Die Essbar-Neuhauß stellt ausdrücklich klar, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der über auf ihrer Webseite vorhandenen Links erreichbaren Seiten hatte.
Sie distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten über Links Ihrer Webseite erreichbaren Seiten und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.


§ 9 – Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Regelungen eines Vertrages zwischen der Essbar Neuhauß und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies – soweit gesetzlich zulässig – die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem § 9 Ziff. 9.1 betreffenden Fall, anstelle einer unwirksamen und/oder nichtigen Regelung und/oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine Vertragsklausel schriftlich zu vereinbaren, die rechtlich zulässig der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken eines Vertrages.

9.3 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Forderungen der Essbar-Neuhauß aufzurechnen.

9.4 Der Auftraggeber bedarf zur Abtretung aller vertraglichen Ansprüche gegen die Essbar Neuhauß deren vorherige schriftliche Einwilligung.

9.5 Sofern und soweit es sich bei dem Vertragsparteien des Vertrages um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.



Essbar-Neuhauß
Haagerstr.6
81671 München
Tel. 089-34076616
Mobil: 0176-63146045